Stromeinsparungen durch unbürokratische Balkonsolaranlagen

© Michael Volz

Mit Steckersolar-Geräten ist es auch Mieter:innen möglich eigenen Sonnenstrom zu erzeugen.

 

Was ist ein Steckersolar-Gerät?

Auch wenn Sie kein eigenes Dach besitzen – ein Balkon, ein Garagendach oder eine Terrasse mit Steckdose reichen schon aus um einen Teil zur Energiewende beizutragen.

Durch die Installation eines kleinen Photovoltaiksystems, einem sogenannten Steckersolar-Gerät, wird aus Sonnenenergie elektrischer Strom erzeugt. Ein Wechselrichter wandelt diesen in „Haushaltsstrom“ um, der unmittelbar in den vorhandenen Stromkreis der Wohnung eingespeist wird. Genauer gesagt wird Gleichspannung in Wechselspannung überführt. Hierfür reicht in den einfachsten Fällen aus, den Stecker des Geräts in eine handelsübliche Steckdose zu stecken.

Der hierdurch generierte Strom fließt von der Steckdose am Balkon z.B. zum Kühlschrank, der Waschmaschine oder dem WLAN-Router. Da weniger Strom aus dem öffentlichen Netz verwendet wird zählt der Stromzähler langsamer. Reicht der „selbstgenerierte“ Strom nicht aus, fließt Strom vom Netzbetreiber dazu, damit die Haushaltsgeräte weiterhin in Betrieb bleiben.

Das Gerät muss auch an keiner speziellen Steckdose (Stromphase) angeschlossen werden. Die Stromzähler in Deutschland saldieren, das bedeutet, dass der Strom im Haushalt über alle Phasen zusammengezählt wird. Ist das Steckersolar-Gerät auf Phase 1 angeschlossen kann es trotzdem ein Haushaltsgerät versorgen, das Strom auf Phase 2 benötigt. Der Stromzähler zählt in diesem Fall nicht, weil sich Verbrauch und Erzeugung in selben Augenblick ausgleichen.

 

Was ist der Unterschied zur einer Photovoltaikanlage?

Steckersolar-Geräte sind gesetzlich als eigene Kategorie definiert. Die gesetzliche Leistungsgrenze beträgt max. 800 Watt (AC) am Wechselrichter und max. 2.000 Watt für die angeschlossenen Module.

Es dürfen somit maximal 800 Watt einspeist werden. Sie sind auf Privatpersonen ausgelegt, die das Gerät selbst anbringen und den Strom direkt nutzen möchten. Die Anmeldung im Marktstammdatenregister darf selbst vorgenommen werden und wurde vereinfacht.

Das Steckersolar-Gerät lässt sich auch schnell abbauen, um an einer anderen Stelle wiederangebracht zu werden. Wenn die Solarmodule und der Wechselrichter nach vielen Jahren ausgedient haben, könne diese beim örtlichen Recyclinghof oder bei der Verkaufsstelle abgegeben werden. Gepflegte Module haben eine Lebensdauer von bis zu 30 Jahren.

Photovoltaikanlagen, die typischerweise auf dem Dach installiert werden, haben in der Regel eine Leistung zwischen 5 – 15 Kilowatt und bestehen aus mehreren Komponenten. Die Installation und Wartung muss von einem Fachbetrieb durchgeführt werden, der auch die technischen Anfragen und Anmeldung beim örtlichen Netzbetreiber erledigt. PV-Anlagen sind für den dauerhaften Betrieb gedacht und können daher nur mit erheblichem Aufwand entfernt werden.

 

Wo kann ein Steckersolar-Gerät installiert werden?

Ein Steckersolar-Gerät muss nicht zwangsläufig auf einem Dach angebracht werden. Es sollte eine Stelle gesucht werden, an der ausreichend Sonne und eine Steckdose zu finden ist. Außerdem sollte eine sichere Befestigung möglich sein.

  • Balkon
  • Terasse
  • Im Garten / Vorgarten
  • Auf einer Dachfläche über der Wohnung oder dem Fenster
  • Auf einem Garagendach / Carport
  • Auf einer Außenwandfläche

Bei Miet- oder Eigentumswohnungen müssen Vermieter:in oder Eigentumsgemeinschaft zustimmten, hierbei reicht eine mehrheitliche Zustimmung.

Andere Bewohner dürfen nicht gestört und das Gebäude nicht beschädigt werden.

In besonderen Fällen können Vorschriften des Denkmalschutzes oder andere baurechtliche Vorgaben die Installation behindern. Bei Zweifeln kann Ihnen das Bauamt Auskunft geben.

 

Sind Steckersolar-Geräte gefährlich?

Grundsätzlich sind Steckersolar-Geräte sehr sicher, da die Technik ausgereift ist und in den meisten Fällen dieselben Komponenten wie bei professionell installierten PV-Anlagen verwendet wird. Es dürfen in Deutschland außerdem nur normgemäß hergestellte und geprüfte Bauteile verwendet werden.

Die Wechselrichter müssen die Norm-Anforderungen erfüllen, wie Wechselrichter großer PV-Anlagen. Den entsprechenden Hinweis auf die Norm (VDE-AR-N 4105) findet man in der Regel im Datenblatt des Wechselrichters. Für ältere Häuser empfiehlt es sich, dass eine Fachkraft den Stromkreis vor Inbetriebnahme des Geräts überprüfen sollte.

Pro Wohnung mit eigenem Stromzähler darf nur ein Steckersolar-Gerät angeschlossen sein. Der Anschluss soll direkt an eine Steckdose erfolgen, keinesfalls jedoch über eine Verlängerung oder Mehrfachsteckdose. Die maximale 800 Watt AC-Leistung darf ebenfalls nur einmal pro Stromzähler ausgeschöpft werden. In einem Einfamilienhaus mit einem Stromzähler darf also nur ein Stecker-Solargerät installiert werden, in einem Mehrfamilienhaus, in dem jede Wohnung einen eigenen Stromzähler besitzt, darf in jeder Wohnung ein Gerät in Betrieb genommen werden.

Die Hinweise zum Anschluss und der Benutzung sollten immer beachtet werden. Das Solarmodul und der Wechselrichter müssen ebenfalls sicher (auch sturmfest!) befestigt werden.

 

Wo muss ein Stecksolar-Gerät angemeldet werden?

Das Steckersolar-Gerät muss im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Da der Anmeldeprozess vereinfacht wurde müssen nur folgende Angaben mitgeteilt werden:

  • Angaben zum/zur Betreiber:in
  • Modulleistung
  • Wechselrichterleistung
  • Standort
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Stromzählernummmer

Diese Anmeldung können Sie selbst vornehmen und wird per Onlineformular übermittelt.

Da ein Steckersolar-Gerät formal eine netzgekoppelte PV-Anlage ist, ist eine Anmeldung verpflichtend! Ohne Anmeldung kann ein Bußgeld drohen.

Mittlerweile entfällt die Anmeldung beim Netzbetreiber komplett.

 

Muss ich einen neuen Stromzähler installieren?

Analoge (alte) Ferraris-Stromzähler mit mechanischen Drehscheiben können durch die Steckersolar-Geräte rückwärts laufen. Man kann sein Gerät jedoch sofort in Betrieb nehmen, denn die rückwärtslaufenden Zähler werden bis zum Tausch durch den Netzbetreiber geduldet. Der Zählertausch ist für den Verbraucher kostenlos.

Bis 2032 werden die analogen Stromzähler unabhängig von den Steckersolar-Geräten deutschlandweit gegen digitale Zähler gewechselt.

 

Erhalte ich Geld für meinen eingespeisten Strom?

Obwohl die Steckersolar-Geräte nur für den Eigenverbrauch gedacht sind, können sie Strom ins Netz einspeisen. Im Regelfall erhalten Sie dafür aber keine Vergütung.

Nach der Anmeldung beim Marktstammdatenregister werden sie der Vergütungskategorie „unentgeldliche Abnahme“ hinzugefügt.

Für die Amortisation ist das aber vernachlässigbar, da die eingespeisten Strommengen gering sind. Der Hauptnutzen liegt in der Stromkostenersparnis durch den selbst generierten Strom.

 

Lohnt sich ein Steckersolar-Gerät?

Die Wirtschaftlichkeit hängt z.B. vom Anschaffungspreis, der Ausrichtung und Neigung des Moduls, dem erreichbaren Eigenverbrauchsanteil und dem aktuellen Strompreis ab.

Bei einer Computersimulation über den PV-Rechner der Energieagentur NRW für Südhessen konnte bei beschattungsfreier Südausrichtung mit 2 Solarpanelen und einem 800 Watt Wechselrichter eine Jahresleistung von bis zu 900 kWh ermittelt werden. Bei einem aktuellen Strompreis von 32 ct pro kWh und überwiegendem Eigenverbrauch lässt sich so eine jährliche Ersparnis von ca. 280 € erzielen. Für den Kauf eines 800 Watt Steckersolar-Geräts sollten etwa 300 – 400 € zuzüglich ca. 100 Euro für Befestigungs- und Installationsmaterial eingeplant werden. Beim Privatkauf entfällt die Mehrwertsteuer, so dass sich die Anschaffung bereits nach 2 – 3 Jahren amortisiert hat. Auch die Umwelt profitiert, denn jede selbst erzeugte Kilowattstunde Sonnenstrom spart ca. 500 Gramm Co2 ein.

Im Odenwaldkreis können Privatpersonen in den Gemeinden Höchst i.Odw. und Reichelsheim 50 bzw. 100 € für die Neuanschaffung einer Stecker-Solaranlage erhalten. Weitere Informationen und Details können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Über die Odenwälder Bürgerinitiative ErMi-Solar kann ein solches Gerät derzeit per Sammelbestellung für 309 € erworben werden.

Erbach – Michelstadt Solarinitiative – Erbach – Michelstadt Solarinitiative (ermi-solar.de)

 

Förderung von Steckersolaranlagen | Höchst i. Odw. – Website (hoechst-i-odw.de)

Förderung von Stecker-Solaranlagen | Reichelsheim (Odenwald)